Für schlimme oder wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wird entweder ein Fahrverbot oder eine Führerscheinentzug ausgesprochen. Beides hat zur Folge, dass man seinen Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben muss und in der Folge nicht mehr mit dem Auto unterwegs sein darf. Diese Strafmaßnahme dient sozusagen als letztes Mittel, wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs in Missachtung der geltenden Gesetze sich und andere gefährdet und mit einer „normalen“ Strafe nicht zur Vernunft zu bringen ist.

Wie unterscheiden sich Führerscheinentzug und Fahrverbot?

Der Hauptunterschied zwischen einem Führerscheinentzug und einem Fahrverbot liegt in der Dauer. Ein Fahrverbot dauert zwischen einem und drei Monaten. Während dieser Zeit muss man seinen Führerschein auf der Polizeidienststelle abgeben und man darf in der Zeit keine Kraftfahrzeuge benutzen. Nach dieser Frist erhält man seinen Führerschein zurück.

Ein Führerscheinentzug erfolgt nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses. Er dauert minimal sechs Monate, eine Obergrenze gibt es nicht. Nach dieser Zeit erhält man oft seinen Führerschein nicht zurück, sondern man muss zuerst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (den sogenannten „Idiotentest“) und/oder eine Nachschulung besuchen. Hat man diese gesetzlichen Auflagen erfüllt, muss zusätzlich noch die Fahrprüfung wiederholt werden. Erst dann wird ein neuer Fahrausweis erstellt.

Wofür erhält man einen Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot?

Grundsätzlich gilt, dass mit jedem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung das Risiko auf ein Fahrverbot steigt. Wer zum Beispiel wiederholt beim Telefonieren beim Fahren erwischt wird, der erhält dafür jedes Mal eine Buße, aber auch Punkte in Flensburg. Haben sich auf dem eigenen Konto zu viele Punkte angesammelt, dann wird, zusätzlich zur gewöhnlichen Strafe, auch ein Fahrverbot verhängt. Nur bei sehr schweren Vergehen, zum Beispiel wenn man mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, wird ein Fahrverbot direkt ausgesprochen. Das Fahren ohne Schuhe jedoch ist nicht, wie von manchen vermutet wird, verboten und zieht auch zunächst keine Strafe nach sich.

Ein Führerscheinentzug wird, wie bereits erwähnt, nur von einem Richter verhängt. Das bedeutet, das nur schwere Vergehen, welche vor einem Gericht behandelt werden, zu einem Führerscheinentzug führen können. Beispiele sind das begehen von Fahrerflucht oder das Fahren im untauglichen Zustand, zum Beispiel unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Während der Probezeit kann es allerdings auch schon für geringere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu einem Führerscheinentzug kommen. Fahrer, die während dieser Zeit drei schwere oder sechs minder schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begehen, sind den neu erworbenen Führerschein gleich wieder los. Sie müssen nicht nur die Fahrprüfung wiederholen, sondern erst noch eine gesetzliche Sperrfrist abwarten.

Lebenslanger Führerscheinentzug

Ein lebenslanger Führerscheinentzug wird nur bei besonders schweren Verkehrsdelikten oder aber aus gesundheitlichen Gründen verhängt. Er ist das letzte Mittel der Behörden und unwiderruflich. Er wird zum Beispiel verhängt, wenn ein Automobilist wiederholt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erwischt wurde oder wenn er trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs weiter mit dem Auto unterwegs ist. In diesen Fällen gilt der Fahrer als unbelehrbar und seine Fahrerlaubnis wird in der Folge für den Rest seines Lebens eingezogen.

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