{"id":307,"date":"2019-05-09T14:14:11","date_gmt":"2019-05-09T14:14:11","guid":{"rendered":"https:\/\/fahrverbot-kulturgut-berlin.de\/?p=307"},"modified":"2019-05-09T14:14:11","modified_gmt":"2019-05-09T14:14:11","slug":"fahrverbot-und-fuehrerscheinentzug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/fahrverbot-kulturgut-berlin.de\/?p=307","title":{"rendered":"Fahrverbot und F\u00fchrerscheinentzug"},"content":{"rendered":"<p>F\u00fcr schlimme oder wiederholte Verst\u00f6\u00dfe gegen die <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/index.html\">Stra\u00dfenverkehrsordnung<\/a> wird entweder ein Fahrverbot oder eine F\u00fchrerscheinentzug ausgesprochen. Beides hat zur Folge, dass man seinen F\u00fchrerschein f\u00fcr eine bestimmte Zeit abgeben muss und in der Folge nicht mehr mit dem Auto unterwegs sein darf. Diese Strafma\u00dfnahme dient sozusagen als letztes Mittel, wenn der F\u00fchrer eines Kraftfahrzeugs in Missachtung der geltenden Gesetze sich und andere gef\u00e4hrdet und mit einer \u201enormalen&#8220; Strafe nicht zur Vernunft zu bringen ist.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/fahrverbot-kulturgut-berlin.de\/wp-content\/uploads\/sites\/22\/2019\/05\/d8WGqffj4JQ3.jpg\" \/><\/p>\n<h2>Wie unterscheiden sich F\u00fchrerscheinentzug und Fahrverbot?<\/h2>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/fahrverbot-kulturgut-berlin.de\/wp-content\/uploads\/sites\/22\/2019\/05\/eiS2CXfBgqIA.jpg\" \/><\/p>\n<p>Der Hauptunterschied zwischen einem <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stvo_2013\/BJNR036710013.html#BJNR036710013BJNG000300000\">F\u00fchrerscheinentzug<\/a> und einem Fahrverbot liegt in der Dauer. Ein Fahrverbot dauert zwischen einem und drei Monaten. W\u00e4hrend dieser Zeit muss man seinen F\u00fchrerschein auf der Polizeidienststelle abgeben und man darf in der Zeit keine Kraftfahrzeuge benutzen. Nach dieser Frist erh\u00e4lt man seinen F\u00fchrerschein zur\u00fcck.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/fahrverbot-kulturgut-berlin.de\/wp-content\/uploads\/sites\/22\/2019\/05\/dJsARZblkPJc.jpg\" \/><\/p>\n<p>Ein F\u00fchrerscheinentzug erfolgt nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses. Er dauert minimal sechs Monate, eine Obergrenze gibt es nicht. Nach dieser Zeit erh\u00e4lt man oft seinen F\u00fchrerschein nicht zur\u00fcck, sondern man muss zuerst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (den sogenannten \u201eIdiotentest&#8220;) und\/oder eine Nachschulung besuchen. Hat man diese gesetzlichen Auflagen erf\u00fcllt, muss zus\u00e4tzlich noch die Fahrpr\u00fcfung wiederholt werden. Erst dann wird ein neuer Fahrausweis erstellt.<\/p>\n<h2>Wof\u00fcr erh\u00e4lt man einen F\u00fchrerscheinentzug oder ein Fahrverbot?<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt, dass mit jedem Versto\u00df gegen die Stra\u00dfenverkehrsordnung das Risiko auf ein Fahrverbot steigt. Wer zum Beispiel wiederholt beim Telefonieren beim Fahren erwischt wird, der erh\u00e4lt daf\u00fcr jedes Mal eine Bu\u00dfe, aber auch Punkte in <a href=\"https:\/\/www.flensburg.de\">Flensburg<\/a>. Haben sich auf dem eigenen Konto zu viele Punkte angesammelt, dann wird, zus\u00e4tzlich zur gew\u00f6hnlichen Strafe, auch ein Fahrverbot verh\u00e4ngt. Nur bei sehr schweren Vergehen, zum Beispiel wenn man mit massiv \u00fcberh\u00f6hter Geschwindigkeit unterwegs ist, wird ein Fahrverbot direkt ausgesprochen. Das Fahren ohne <a href=\"https:\/\/www.footway.de\/\">Schuhe<\/a> jedoch ist nicht, wie von manchen vermutet wird, verboten und zieht auch zun\u00e4chst keine Strafe nach sich.<\/p>\n<p>Ein F\u00fchrerscheinentzug wird, wie bereits erw\u00e4hnt, nur von einem Richter verh\u00e4ngt. Das bedeutet, das nur schwere Vergehen, welche vor einem Gericht behandelt werden, zu einem F\u00fchrerscheinentzug f\u00fchren k\u00f6nnen. Beispiele sind das begehen von Fahrerflucht oder das Fahren im untauglichen Zustand, zum Beispiel unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Probezeit kann es allerdings auch schon f\u00fcr geringere Verst\u00f6\u00dfe gegen die Stra\u00dfenverkehrsordnung zu einem F\u00fchrerscheinentzug kommen. Fahrer, die w\u00e4hrend dieser Zeit drei schwere oder sechs minder schwere Verst\u00f6\u00dfe gegen die Stra\u00dfenverkehrsordnung begehen, sind den neu erworbenen <a href=\"https:\/\/www.autobild.de\/artikel\/fuehrerschein-gueltigkeit-1240269.html\">F\u00fchrerschein<\/a> gleich wieder los. Sie m\u00fcssen nicht nur die Fahrpr\u00fcfung wiederholen, sondern erst noch eine gesetzliche Sperrfrist abwarten.<\/p>\n<h2>Lebenslanger F\u00fchrerscheinentzug<\/h2>\n<p>Ein lebenslanger F\u00fchrerscheinentzug wird nur bei besonders schweren Verkehrsdelikten oder aber aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden verh\u00e4ngt. Er ist das letzte Mittel der Beh\u00f6rden und unwiderruflich. Er wird zum Beispiel verh\u00e4ngt, wenn ein Automobilist wiederholt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erwischt wurde oder wenn er trotz eines bestehenden Fahrverbots oder F\u00fchrerscheinentzugs weiter mit dem Auto unterwegs ist. In diesen F\u00e4llen gilt der Fahrer als unbelehrbar und seine Fahrerlaubnis wird in der Folge f\u00fcr den Rest seines Lebens eingezogen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr schlimme oder wiederholte Verst\u00f6\u00dfe gegen die Stra\u00dfenverkehrsordnung wird entweder ein Fahrverbot oder eine F\u00fchrerscheinentzug ausgesprochen. Beides hat zur Folge, dass man seinen F\u00fchrerschein f\u00fcr eine bestimmte Zeit abgeben muss und in der Folge nicht mehr mit dem Auto unterwegs sein darf. 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